Absenzen und Dispensationen

Hier finden Sie alle Informationen zu den Absenzen und Dispensationen. Der Unterschied zwischen Absenzen und Dispensationen finden sie bei den entsprechenden Unterpunkten.

Unentschuldigte Absenzen und nicht gewährte Dispensationen

  • Sind Absenzen nicht begründet oder werden sie nicht ordnungsgemäss der Klassenlehrkraft bekannt gegeben, gelten sie als unentschuldigt.
  • Wird eine Dispensation nicht gewährt und bleibt das Kind dennoch dem Unterricht fern, gilt dies als unentschuldigte Absenz.

Eintragung in den Beurteilungsbericht

Nicht ordnungsgemässe, nicht bewilligte und trotzdem fernbleibende Absenzen und Dispensationen werden als "unentschuldigte Absenz" im Beurteilungsbericht eingetragen.



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