20.06.2024
Der Gemeinderat verfügt die Zonensignalisation 30 km/h im Gebiet Worb Nord.
Der Gemeinderat von Worb verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:
Tempo 30 Zone Worb Nord, Zonensignalisation 30 km/h
Abgrenzung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Bern-Mittelland erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Worb, 11. Juni 2024
Der Gemeinderat