Gemeindewahlen vom 22. September 2024: Wahlbekanntmachung

24.06.2024

Am 22. September 2024 finden die Gemeindewahlen statt.

1. Wahltag

Der Gemeinderat hat die Gemeindewahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 auf den 22. September 2024 angesetzt.


2. Wahlen

Es sind zu wählen

  • im Verhältniswahlverfahren (Proporz): 40 Mitglieder des Grossen Gemeinderates und 7 Mitglieder des Gemeinderates.
  • im Mehrheitswahlverfahren (Majorz): hauptamtliches Gemeindepräsidium.


3. Wahlvorschläge

3.1 Grosser Gemeinderat und Gemeinderat

  • Für die Wahl des Grossen Gemeinderates und des Gemeinderates sind getrennte Wahlvorschläge einzureichen.
  • Jeder Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung seines Ursprungs (Partei, Gruppierung, Versammlung oder dergleichen) tragen, die ihn von anderen Vorschlägen hinreichend unterscheidet.
  • Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Eine Person darf höchstens zweimal auf dem Wahlvorschlag aufgeführt sein. Die vorgeschlagenen Personen sind mit Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse näher zu bezeichnen.
  • Eine Person kann gleichzeitig sowohl für den Grossen Gemeinderat als auch für den Gemeinderat kandidieren.
  • Ein Wahlvorschlag muss durch mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigte handschriftlich unterzeichnet sein. Auch Vorgeschlagene dürfen unterzeichnen. Die Unterzeichnenden geben neben der Unterschrift ihren Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr und die Wohnadresse an.
  • Eine Person darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag für die gleiche Behörde unterzeichnen. Sie kann ihre Unterschrift nach Einreichen des Wahlvorschlags nicht zurückziehen.
  • Die Unterzeichnenden bezeichnen eine Person als ihre Vertretung und eine weitere Person als deren Stellvertretung. Verzichten sie darauf, gilt die erstunterzeichnende Person als vertretungsberechtigt und die zweitunterzeichnende als deren Stellvertretung.
  • Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen können beim Gemeindeschreiber oder seinem Stellvertreter bezogen werden (Telefon 031 838 07 11 oder 031 838 07 12).
  • Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 22. Juli 2024, beim Gemeindeschreiber oder seinem Stellvertreter eingereicht werden (Datum des Poststempels). Verspätete Wahlvorschläge sind ungültig.
  • Mängelbehebungen und Ersatzvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 29. Juli 2024, erfolgen.
  • Die bereinigten Wahlvorschläge heissen Listen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Einganges mit einer Listennummer versehen.
  • Zwei oder mehr Listen können bis spätestens am Montag, 29. Juli 2024, durch übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder deren Vertretung verbunden werden.

3.2 Gemeindepräsidium

  • Personen, die für das Amt des Gemeindepräsidiums kandidieren, müssen bis spätestens am Montag, 22. Juli 2024, beim Gemeindeschreiber oder seinem Stellvertreter schriftlich vorgeschlagen werden (Datum des Poststempels). Verspätet angemeldete Wahlvorschläge sind ungültig.
  • Die vorgeschlagenen Personen sind mit Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse näher zu bezeichnen.
  • Hinsichtlich der Unterzeichnung und der Vertretung des Vorschlags sowie der Behebung von Mängeln gelten sinngemäss die in Ziff. 3.1 genannten Vorschriften.
  • Eine allfällige Stichwahl findet am Sonntag, 20. Oktober 2024, statt.


4. Massgebendes Recht

Massgebend ist das Reglement über die Abstimmungen und Wahlen vom 6. Dezember 1999.

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie hier.

Worb, 24. Juni 2024

Der Gemeinderat