Teilrevision der Gemeindeverfassung (neu Gemeindeordnung): Inkrafttreten

09.07.2024

Die Teilrevision der Gemeindeverfassung (neu Gemeindeordnung) tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

Die an der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung (neu Gemeindeordnung) tritt mit der Genehmigung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung am 1. Januar 2025 in Kraft. Der Erlass kann unter www.worb.ch (Rubrik „Politik und Verwaltung – Reglemente/
Verordnungen“) heruntergeladen oder bei der Präsidialabteilung der Gemeindeverwaltung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb, eingesehen oder bezogen werden (Telefon 031 838 07 00).

Worb, 4. Juli 2024

Der Gemeinderat