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Änderung des Reglements über die ständigen Kommissionen: Inkraftsetzung

25.07.2024

Das geänderte Reglement über die ständigen Kommissionen tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die vom Grossen Gemeinderat am 13. Mai 2024 genehmigte Änderung des Reglements über die ständigen Kommissionen tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft. Der Erlass kann hier heruntergeladen oder bei der Präsidialabteilung der Gemeindeverwaltung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb, eingesehen oder bezogen werden (Telefon 031 838 07 00).

Worb, 12. Juli 2024

Der Gemeinderat