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Gebühren für das Jahr 2024

Der Gemeinderat hat für das Jahr 2024 folgende Gebühren festgelegt:

Wasserversorgung
Die Verbrauchsgebühr beträgt für das Jahr 2024 neu CHF 1.10 pro Kubikmeter Frischwasser. Sie senkt sich um 30 Rappen. Die Mehrwertsteuer von 2,6 Prozent ist in der Gebühr nicht enthalten und wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Abwasserentsorgung
Die Benützungsgebühr beträgt für das Jahr 2024 unverändert CHF 1.70 pro Kubikmeter Frischwasser. Die Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent ist in der Gebühr nicht enthalten und wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Abfallentsorgung
Die Grund- und Benützungsgebühren der Abfallentsorgung bleiben im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 alle unverändert.

a) Haushalte

 Grundgebühren für Haushalte bei zweimaliger wöchentlicher Abfuhr:

  •  1 – 1 ½-Zimmerwohnung CHF 95.00
  •  2 – 2 ½-Zimmerwohnung CHF 105.00
  •  3 – 3 ½-Zimmerwohnung CHF 115.00
  •  4 – 4 ½-Zimmerwohnung CHF 125.00
  •  5 – 5 ½-Zimmerwohnung CHF 135.00
  •  6 und mehr Zimmerwohnungen CHF 150.00

Grundgebühr für Haushalte bei einer wöchentlichen Abfuhr: CHF 75.00

Grundgebühr für Haushalte bei zwei Abfuhren pro Monat: CHF 65.00

Benützungsgebühren pro Sack:

  • bis 35 Liter CHF 1.80
  • bis 60 Liter CHF 3.10
  • bis 110 Liter CHF 5.60

Benützungsgebühren für Sperrgut:

  • bis 15 kg eine Gebührenmarke CHF 5.60 CHF 5.60
  • bis 30 kg zwei Gebührenmarken CHF 5.60 CHF 11.20

Benützungsgebühr für verunreinigtes Grüngut und Speisereste:

  • Container bis 140 Liter eine Gebührenmarke CHF 5.60 CHF 5.60
  • Container bis 240 Liter zwei Gebührenmarken CHF 5.60 CHF 11.20
  • Container bis 400 Liter vier Gebührenmarken CHF 5.60 CHF 22.40
  • Container bis 800 Liter eine Containermarke 800 Liter CHF 44.55

b) Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe

  • Grundgebühr: CHF 95.00
  • Benützungsgebühr pro Kilogramm CHF 0.35
  • Andockgebühr pro Leerung CHF 6.00

c) Kadaverentsorgung

  • Kadaver von mehr als 200 kg Gewicht pro Kilo CHF 0.45
  • Kadaver von weniger als 200 kg Gewicht pro Kilo CHF 1.10

In allen Abfallgebühren ist die Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent nicht enthalten und wird zusätzlich in Rechnung gestellt.