Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Sozialhilfe - beantragen

Aufgaben der individuellen Sozialhilfe

  • Abklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Beratung und Betreuung mit oder ohne gleichzeitiger finanzieller Unterstützung
  • Festsetzung und Ausrichtung von finanziellen Unterstützungsleistungen
  • Vereinbarung von Zielen und Anordnung von Massnahmen
     

Ziele der individuellen Sozialhilfe?
Im Rahmen der Sozialhilfe geht es um die Vorbeugung und die Behebung von Notlagen, die Förderung der Integration und die Hilfe zur Selbsthilfe.
 
Grundlagen der individuellen Sozialhilfe
Die gesetzlichen Grundlagen der Sozialhilfe sind das kantonale Sozialhilfegesetz (SHG) und die kantonale Sozialhilfeverordnung (SHV). Die Bemessung und Ausrichtung der finanziellen Leistungen richtet sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). Der Sozialdienst Worb orientiert sich ferner an den Stichworten der Berner Konferenz für Sozialhilfe (BKSE).
 
Sozialhilfe beantragen
Sie können sich persönlich, telefonisch oder per Mail beim Sozialdienst melden und um Unterstützung ersuchen. Nach einer summarischen Erstprüfung wird ein Aufnahmeverfahren eröffnet, in welchem Sie umfassende Auskunft über Ihre persönliche und finanzielle Situation geben und diverse Unterlagen beibringen müssen. Danach folgt an einem gemeinsamen Gespräch der Unterstützungsentscheid. Dabei gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Verwaltungsrechts. Entscheide werden bei Bedarf immer mit einer beschwerdefähigen Verfügung erlassen.

SKOS-Richtlinien
BKSE Handbuch
SKOS Erklärvideos
Sozialdienste
Soziale Sicherheit