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Beglaubigung von Unterschriften

Gemäss Notariatsverordung des Kantons Bern (Art. 62) sind für die Beglaubigung von Unterschriften im Kanton Bern die Notare zuständig.

Hingegen darf die Gemeinde Personalien, den Wohnsitz oder Lebensbescheinigungen von Einwohnerinnen und Einwohnern von Worb bestätigen (zum Beispiel Antrag für ein Generalabonnement der SBB)

Polizeiabteilung