Angebot
Die Gemeinde Worb besorgt gegen Entrichtung einer einmaligen Gebühr die Grabpflege während der ordentlichen Ruhezeit von 20 Jahren sowie max. weiterer fünf Jahre bis zur Grabfeldräumung. Dazu besteht ein Grabfonds, der für den Unterhalt (Pflege, Bepflanzung) von Gräbern bestimmt ist (vgl. Bestattungs- und Friedhofreglement, Art. 40). Sie übernimmt damit die Verpflichtung dafür besorgt zu sein, dass die Pflege und der Unterhalt eines Grabes über die gesamte Ruhedauer sichergestellt werden.
Zweck
Mit den Mitteln eines Grabfonds wird die Pflege eines Grabes durch die für den Friedhof verantwortliche Person über die gesamte Ruhedauer eines Grabes finanziert. Die Dauer wird auf 25 Jahre festgelegt. Der Grabfonds wird von der Finanzabteilung der Einwohnergemeinde Worb verwaltet.
Ablauf
Ein Grabfonds kann durch die Hinterbliebenen bei der Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung Worb errichtet werden. Die notwendigen Unterlagen (Auftragsformular) können bei der Finanzabteilung bezogen oder von der Website www.worb.ch heruntergeladen werden. Sobald die Zustellung des unterzeichneten Auftragsformulars erfolgt, wird für die entsprechende Ruhedauer eine Rechnung gestellt. Bei erfolgter Zahlung wird der Auftrag an die beauftragte Person erteilt.
Leistungen
Das Grab wird in der Regel vor Ostern und um Pfingsten bepflanzt. Für den Winter werden entsprechende Pflanzen gesetzt und das Grab wird mit Tannästen etc. ausgesteckt (gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement, Art. 41 Abs. 2). Für die Bepflanzung stehen folgende drei Varianten zur Verfügung:
Variante A
Bepflanzung im Frühling, Sommer und Winter.
Variante B
Bepflanzung im Frühling, Sommer und Winter mit Grabgesteck.
Variante C
Mehrjahresbepflanzung mit Ganzjahrespflege.
Je nach Standort eines Grabes wird die für den Friedhof verantwortliche Person bei Bedarf und in Absprache mit den Hinterbliebenen eine abweichende Bepflanzung vornehmen.
Die erste Bepflanzung eines Grabes erfolgt in der Regel auf einen ordentlichen Pflanzungstermin im Mai oder Oktober/November. Eine abweichende Regelung kann vereinbart werden (z. B. 1. Bepflanzung 3 Monate nach der Beerdigung). Neben der Bepflanzung besorgt die beauftragte Person während der Vegetationsdauer auch das Jäten, Giessen und Ausputzen des Grabes.
Wichtig!
Zu beachten ist, dass Bepflanzung und Grabpflege sehr wetterabhängig sind und dadurch Verzögerungen entstehen können. Wenn beispielsweise Ostern bereits auf Ende März fällt und ihr eine Frostperiode vorausgeht, kann die Bepflanzung erst nach Ostern erfolgen.
Sollten die Fondsmittel vor der Grabaufhebung ausgeschöpft sein, wird das Grab mit einer Dauerbepflanzung versehen.
Fondseinlage
Der Gemeinderat legt die Gebühr in der Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement fest. Sie richtet sich nach der vorgesehenen Dauer der Grabpflege, in der Regel 25 Jahre. Bei kürzerer Dauer verringert sich der Betrag entsprechend der Anzahl Jahre.
| Bepflanzung | pro Jahr | für 25 Jahre | für 45 Jahre |
Variante A | Urnengrab inkl. Urnenhain | CHF 350.00 | CHF8'750.00 | |
Erdgrab | CHF 400.00 | CHF 10'000.00 | |
Familiengrab | CHF 600.00 | | CHF 27'000.00 |
Variante B | Urnengrab inkl. Urnenhain | CHF 390.00 | CHF 9'750.00 | |
Erdgrab | CHF 440.00 | CHF 11'000.00 | |
Familiengrab | CHF 650.00 | | CHF 29'250.00 |
Variante C | Urnengrab inkl. Urnenhain | CHF 120.00 | CHF 3'000.00 | |
Erdgrab | CHF 150.00 | CHF 3'750.00 | |
Familiengrab | CHF 250.00 | | CHF 11'250.00 |
Für die Verwaltung des Grabfonds wird eine einmalige Gebühr von CHF 80.00 erhoben. Der Grabfonds wird gemäss dem am 1. Januar des jeweiligen Jahres geltenden Zinssatzes für Sparkonten der Berner Kantonalbank verzinst.
Verwendung Restbetrag
Ein allenfalls später zu hoher Bestand in der Verpflichtung für die Spezialfinanzierung Grabpflege kann für allgemeine Friedhofzwecke verwendet werden.
Zuständigkeiten
Bei Fragen zur Fondsverwaltung steht Ihnen die Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung Worb gerne zur Verfügung.
Telefon: 031 838 07 20
finanzabteilung@worb.ch
Bei Fragen zur Bepflanzung oder Grabpflege wenden Sie sich bitte an die Friedhofgärtnerei:
Botanica Garten AG, Mühlebachweg 5, 3506 Grosshöchstetten.
Telefon: 031 543 49 24
info@botanicagarten.ch
Gestützt auf das Bestattungs- und Friedhofreglement vom 09.12.2024 sowie auf die Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement vom 18.11.2024.
Gemeindeverwaltung Worb
Finanzabteilung