Sie wünschen ein persönliches Gespräch mit kompetenter Beratung? Dann melden Sie sich bitte telefonisch während den Öffnungszeiten der Gemeinde und/oder vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin, damit wir uns auf Ihr Anliegen vorbereiten können. Wir reservieren uns gerne einen Termin, um Ihre Anliegen zu besprechen.
Die AHV-Zweigstelle nimmt Anmeldungen und Veränderungsanzeigen für folgende Leistungsbereiche entgegen:
- Alters- und Hinterlassenenrente (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Hilflosenentschädigung (HE)
- Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV
- Erwerbsausfallentschädigung (EO)
- Mutterschaftsentschädigung (MSE) / Vaterschaftsentschädigung (VSE)
- Familienzulagen für angeschlossene Mitglieder
Die nachstehend aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen haben sich zwecks Prüfung ihrer Beitragspflicht ebenfalls über die AHV-Zweigstelle anzumelden:
- Arbeitgebende
- Selbständigerwerbende
- Nichterwerbstätige
Ausführlichere Informationen und Merkblätter zu den einzelnen Themengebieten erhalten Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB). Zudem finden Sie bei der AKB Formulare, welche Sie online ausfüllen und mit allfälligen Belegen bei uns einreichen können.
Informationen zur 1. Säule erhalten Sie zudem bei der Informationsstelle AHV/IV sowie der IV-Stelle Kanton Bern.