Der Grosse Gemeinderat ist das gesetzgebende Organ der Gemeinde.
Der Grosse Gemeinderat umfasst 40 Mitglieder. Er erlässt unter Referendums-Vorbehalt alle Reglemente und die baurechtliche Grundordnung. Ebenfalls unter Referendums-Vorbehalt beschliesst er:
- das Budget, wenn die Steueranlage nicht ändert
- einmalige Ausgaben zwischen einer und zwei Millionen Franken
- wiederkehrende Ausgaben zwischen 100'000 und 200'000 Franken
- den Eintritt in einen oder den Austritt aus einem Gemeindeverband
- Produktedefinitionen im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltungsführung.
In eigener Zuständigkeit beschliesst er:
- die Gemeinderechnung
- einmalige Ausgaben zwischen 150'000 und einer Million Franken
- wiederkehrende Ausgaben zwischen 30'000 und 100'000 Franken
- den Finanzplan und den Verwaltungsbericht
- Geschäfte von Gemeindeverbindungen, wenn der Ausgabenanteil in seine Finanzkompetenz fällt.