Auflageakten / Baupublikationen
Baupublikation Alte Bernstrasse 55, Rüfenacht
| Gesuchssteller: | Stiftung Schulungs- und Wohnheime Rossfeld Bern, Barbara Mani, Reichenbachstrasse 122, 3001 Bern |
| Projektverfasser: | Von Graffenried Bissig Architekten, Andrej Bissig, Marktgass-Passage 3, 3001 Bern |
| Bauvorhaben: | Bau eines Geländers mit Gegengewicht auf der Dachterrasse und eine Sturzsicherungssystem im Bereich der Stutzwand |
| Parzelle: | 2914 (4163 BR) |
| Standort: | Alte Bernstrasse 55, Rüfenacht |
| Überbauungsordnung: | UeO_H1/92_"Alte_Bernstrasse,_Rüfenacht" |
| Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: | Bestehend, keine Änderung |
| Gewässerschutzzone: | B |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Die Gesuchsakten liegen vom 19.
März 2026 bis am 20. April 2026 auf der Bauabteilung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb auf.
https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20976
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Worb einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Worb, 6. März 2026
Bauabteilung Worb
Fällgesuch Stieleiche, Alte Bernstrasse 82, Worb
| Gesuchssteller: | Daniel und Lieselotte Pfiffer |
| Vorhaben: | Fällung der Stieleiche |
| Parzelle: | 1261 |
| Standort: | Alte Bernstrasse 82, 3076 Worb |
| Koordinaten: | E 2'607'870, N 1'197’496 |
| Beanspruchte Ausnahmen: | Ausnahmegenehmigung betreffend Baumschutz im Sinne von Art. 56 und Anhang «Inventar Einzelbäume und Baumreihen» des Gemeindebaureglements vom 3. Februar 2022. |
Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 12. März bis zum 13. April 2026 in der Gemeindeverwaltung Worb, Bauverwaltung, Bärenplatz 1, 3076 Worb, öffentlich aufgelegt.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Worb einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Worb, 16. Februar 2026
Bauabteilung Worb
- Fällgesuch vom 5. Februar 2026, inklusive Baumzustandsbericht vom 8. Oktober 2025, Aktennotiz vom 20. November 2025 und Baumkontrolle vom 27. November 20252026-02-05_Gesuch-zur-Faellung-Baum-Nr-54-Pfiffer.pdf2,94 MB
- Baumzustandsbericht vom 16. Februar 20262026-02-16_Baumzustandsbericht-Baum-Nr-54-Baumpfle.pdf218,05 KB
Baupublikation Mittelweg 4 + 6, Rüfenacht
| Gesuchssteller: | za invest ag, Beat Zaugg, Thunstrasse 57, 3074 Muri b. Bern |
| Projektverfasser: | Ramseier + Stucki Architekten AG, Christoph Blaser, Thunstrasse 57, 3074 Muri b. Bern |
| Bauvorhaben: | Abbruch der bestehenden Gebäude. Erstellen eines Mehrfamilienhauses (12 Wohnungen) mit gemeinsamer Tiefgarage (12PP) |
| Parzellen: | 146, 583 |
| Standort: | Mittelweg 4 und 6, Rüfenacht |
| Zone: | Wohnzone 4 Geschosse |
| Beanspruchte Ausnahmen: | Unterschreiten des Strassenabstandes (Stützmauer, Maschendrahtzaun, Schacht Kanalisation, Hochstammbaum) Art. 80 Strassengesetz |
| Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: | Das Schmutzabwasser wird in die ARA eingeleitet. Das Meteorwasser wird versickert |
| Gewässerschutzzone: | B |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Die Gesuchsakten liegen vom 2. April 2026 bis am 4. Mai 2026 auf der Bauabteilung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb auf. https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20976
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Worb einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Worb, 30. März 2026
Bauabteilung Worb
Baupublikation Stationsstrasse 298a, Worb
| Bauherrschaft: | Hornussergesellschaft Richigen, Mösliweg 4, 3506 Grosshöchstetten vertreten durch Reto Mosimann, Bachstrasse 253, 3078 Richigen |
| Projektverfasser: | Reto Mosimann, Bachstrasse 253, 3078 Richigen |
| Bauvorhaben: | Neubau/Anbau eines allseitig geschlossenen Unterstandes für Rasenmäher. Grösse 2.50 x 3.40 x 2.50 m. |
| Parzelle: | 1230 |
| Standort: | Stationsstrasse 298a, Worb |
| Zone: | Zone für Sport- und Freizeitanlagen a (ZSF a) |
| Koordinaten: | 2’610’326 / 1’195’999 |
| Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: | Das Regenwasser wird versickert |
| Gewässerschutzzone: | Aᵤ |
Auflage- und Einsprachefrist: 27. April 2026
Auflagestelle: Gemeinde Worb, Bärenplatz 1, Postfach, 3076 Worb
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/273739
eBau Nummer: 2026-3127
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungs-
statthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Baupublikation Riedhaldeweg 458e, Schlosswil
| Gesuchsteller: | Hanspeter und Elisabeth Bieri, Riedhaldeweg 458, 3082 Schlosswil |
| Projektverfasser: | Gerber macht's GmbH, Gwattbergweg 52, 3506 Grosshächstetten |
| Bauvorhaben: | Rückbau Betonsilo / Polyestersilo, Neubau Futtersilo. An-passen Dachkonstruktion |
| Parzelle: | 483 |
| Standort: | Riedhaldeweg 458e, Schlosswil |
| Zone: | Landwirtschaft |
| Beanspruchte Ausnahmen: | Überschreiten der Gebäudehöhe (Art. 18 Abs. 4 Normalbaureglement) |
| Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: | Siloentwässerung in best. Güllengrube |
| Gewässerschutzzone: | B |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Die Gesuchsakten liegen vom 2. April 2026 bis am 4. Mai 2026 auf der Bauabteilung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb auf. https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20976
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Worb einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Worb, 30. März 2026
Bauabteilung Worb
Baupublikation Rubigenstrasse 19, Worb
| Gesuchsteller: | BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern |
| Projektverfasser: | BKW Energie AG, Bahnhofstrasse 20, 3072 Ostermundigen |
| Bauvorhaben: | Neuverlegung von Kabelleitungen mit Grabarbeiten |
| Parzelle: | 659, 1192, 4369 |
| Standort: | Richigenstrasse und Rubigenstrasse 19 und Eichmatt |
| Koordinaten: | 2609728/ 1196997, 2609638/ 1197336, 2609727/ 1196998, 2610027/ 1196967 |
| Beanspruchte Ausnahmen: | Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetztes über die Raumplanung (RPG; SR 700) |
| Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: | Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetztes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) |
| Ausnahmegenehmigung betreffend den Gewässerraum im Sinne von Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung (GSchV,; SR 814.201) |
Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 2. April 2026 bis zum 12.
Mai 2026 in der Gemeindeverwaltung Worb, Bauverwaltung, Bärenplatz 1, 3076 Worb, öffentlich
aufgelegt.
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6959/d52477bc99 online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Be-gehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
- a. Einsprachen gegen die Enteignung;
- b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
- c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
- d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
- e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungs-gegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf









