Baureglement Worb, Art. 2 Abs. 4 Bst. C «Unterniveaubauten»: geringfügige Änderungen des Baureglements; öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat von Worb bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7/8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die folgenden Akten liegen während 30 Tagen, vom 21. November bis am 23. Dezember 2024, in der Bauabteilung am Bärenplatz 1 in Worb öffentlich auf:
Anpassung Baureglement Worb, Art. 2 Abs. 4 Bst. C «Unterniveaubauten» mit Erläuterungen, Auflageexemplar vom 5. Juni 2024
Die Geschäftsunterlagen können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden (Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr, an den übrigen Werktagen jeweils 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr).
Einsprachen gegen die Änderung der baurechtlichen Grundordnung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Worb, Postfach, 3076 Worb, einzureichen.
Worb, 21. November 2024
Der Gemeinderat