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Energierichtplan

Der kommunale Richtplan behandelt die Energieversorgung und –nutzung aller Gebäude und Anlagen auf dem Gemeindegebiet. Der Richtplan setzt die Leitplanken für die zukünftige Deckung des Wärmebedarfs und des Elektrizitätsverbrauchs im Hinblick auf die Zielsetzungen von Kanton und Gemeinde. Die Raumentwicklung und die Energieversorgung werden aufeinander abgestimmt, die Energieeffizienz erhöht und erneuerbare Energieträger priorisiert. Mit dem Massnahmenpaket des kommunalen Energierichtplans erfolgt die schrittweise Umsetzung.