Das Energieleitbild und die Energiestrategie der Gemeinde Worb aus dem Jahr 2015 mit ihren Leit- und Grundsätzen dient als behördenverbindliche Richtschnur für kommunale Entscheidungen. Aktuell wird das Leitbild überarbeitet.
Energiestrategie 2050 des Bundes
Am 25. Mai 2011 beschloss der Bundesrat, auf neue Kernkraftwerke zu verzichten. National- und Ständerat bestätigten die Energiewende. Die Energiestrategie des Bundesrates sieht vor, dass die Schweiz ab dem Jahr 2050 unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen soll (Netto-Null Emissionsziel). Damit entspricht sie dem international vereinbarten Ziel, die globale Klimaerwärmung auf maximal 1,5°C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Energiestrategie 2006 des Kantons Bern
Die kantonale Energiestrategie von 2006 definiert hohe Ziele für den Kanton Bern und strebt – auf dem Weg zur 2'000-Watt-Gesellschaft – bis ins Jahr 2035 eine 4'000-Watt-Gesellschaft an.
Gesetz und Verordnung setzen einen Akzent auf die sparsame und effiziente Energienutzung im Gebäudebereich und auf den Einsatz erneuerbarer Energien. Den Gemeinden wird weitergehende Autonomie bei Energiebestimmungen ermöglicht.
In der kantonalen Energieverordnung sind die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäude deutlich verschärft worden.
Die Energiestrategie des Kantons Bern wird aktualisiert. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen (Art. 31a Klimaschutz der kantonalen Verfassung, Klimaschutzgesetz 2023) und politischer Aufträge wurde die Strategie auf ihre Kompatibilität mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 überprüft und, wo notwendig, die strategischen Ziele angepasst. Zudem wurde mit der Aufnahme des Klimaschutzartikels in die kantonale Verfassung ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität gemacht (2021).
Energiestrategie Gemeinde Worb
Die Energiestrategie von Worb mit ihren Leit- und Grundsätzen dient als behördenverbindliche Richtschnur für kommunale Entscheidungen. Nebst den Grundleitsätzen sind weitere Leit- und Grundsätze analog den sechs Bereichen von Energiestadt strukturiert. In der Strategie werden nebst qualitativen Massstäben auch quantitative Massstäbe gesetzt, um eine Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Aktuell wird auch das Energieleitbild der Gemeinde Worb überarbeitet. Die neue Version soll zusammen mit der nächsten Legislaturplanung 2025 verabschiedet werden.
Grundsatz der Entwicklungsplanung / Raumordnung
Wir planen nachhaltig und setzen auf regionale Wertschöpfung.
Grundsatz der Versorgung und Entsorgung
Wir verstärken den Einsatz erneuerbarer Energien.
Grundsatz bei kommunalen Gebäuden und Anlagen
Wir nehmen unsere Vorbildfunktion wahr.
Grundsatz für die interne Organisation
Wir stehen ein für die Umsetzung.
Grundsatz für die Mobilität
Wir setzen auf umweltfreundliche Mobilität.
Grundsatz für die Kommunikation / Kooperation
Wir informieren, beraten und unterstützen.
Erläuterungen zur Umsetzung der kommunalen Energiestrategie
Energiestadt
Mit dem Energiestadtkatalog und dem vereinbarten 4-Jahresprogramm verstärkt die Gemeinde Worb systematisch ihre kommunale Energiepolitik. Durch das Label Energiestadt, welches die Gemeinde seit 2005 inne hat, verfügt die Gemeinde über einen Massnahmenkatalog, der im Rahmen von Re-Audits alle vier Jahre überprüft und die Umsetzung von Massnahmen bewertet wird. Zudem finden jährlich Beratungsgespräche statt, um eine möglichst sinnvolle Umsetzung der Instrumente zu gewährleisten. Der Energiestadtkatalog hilft der Gemeinde, die richtigen Akzente in der Umsetzung festzulegen.
Kommunaler Energierichtplan
Worb gehört zu den energierelevanten Gemeinden und muss im Rahmen des Energiegesetzes bis 2021 einen Energierichtplan (RPE) erarbeiten. Der kommunale Richtplan behandelt die Energieversorgung und –nutzung aller Gebäude und Anlagen auf dem Gemeindegebiet. Der Richtplan setzt die Leitplanken für die zukünftige Deckung des Wärmebedarfs und des Elektrizitätsverbrauchs im Hinblick auf die Zielsetzungen von Kanton und Gemeinde. Die Raumentwicklung und die Energieversorgung werden aufeinander abgestimmt, die Energieeffizienz erhöht und erneuerbare Energieträger priorisiert. Mit dem Massnahmenpaket des kommunalen Energierichtplans wird eine entsprechende Umsetzung in die Wege geleitet.
Baurechtliche Grundordnung
Das Energiegesetz gesteht den Gemeinden mehr Autonomie in der Einführung von Vorschriften in der Energienutzung zu. Diese Vorschriften betreffen Neubauten oder Umbauten und Umnutzungen, welche die Energienutzung beeinflussen. Im neuen Gemeindebaureglement wurden dementsprechend verschärfte Vorschriften bezüglich der gewichteten Gesamtenergieeffizienz aufgenommen.
Energiebuchhaltung
Mit der Energiebuchhaltung können die Verbrauchswerte für Wärme, Strom und Wasser jährlich überprüft und aufgrund dessen kurzfristige Massnahmen ergriffen werden. Auch unterstützt die Energiebuchhaltung dabei, die Wirkung von Sanierungsmassnahmen oder das Benutzerverhalten zu beziffern.
Energieetikette für kommunale Gebäude / Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone, kurz GEAK, zeigt anhand einer Klassierung, welche energetische Qualität ein Gebäude aufweist. Er ist vergleichbar mit der Energieetikette für Haushaltsgeräte. Der GEAK bewertet benutzerunabhängig auf zwei Ebenen, einerseits die Effizienz der Gebäudehülle, andererseits die Gesamtenergieeffizienz. Die Gesamtenergieeffizienz berücksichtigt zusätzlich die Haustechnik und die Energieverbräuche für Wärme und Strom.
Ein weiteres Instrument ist der GEAK-Plus. Er beinhaltet nebst der Energieetikette einen detaillierten Beratungsbericht. Im Bericht werden der Ist-Zustand sowie auf die Liegenschaft abgestimmte, detaillierte Massnahmenpakete zur energetischen Verbesserung dargelegt. Das Sanierungskonzept beinhaltet zudem eine Gegenüberstellung des Kosten-/Nutzenverhältnisses.
Energetische Aspekte in die Sanierungsstrategie der kommunalen Gebäude und Anlagen zu integrieren, gehört heute zum Standard und ist massgebend für den gewünschten Werterhalt der Gebäude. Gemäss Energiegesetz haben Gemeinden Gebäude und Anlagen so zu bauen und zu nutzen, dass sie als Vorbilder für die Verwirklichung der kantonalen Energiestrategie dienen.