Altpapier; Akten; Altpapier, gebündelt nicht in Papiertragtaschen; Briefcouverts; Briefe; Büropapiere; Couverts; Drucksachen, gebündelt nicht in Papiertragtaschen; Hefte; Heliokopierpapier; Illustrierte, gebündelt nicht in Papiertragtaschen; Kataloge, gebündelt nicht in Papiertragtaschen; Packpapier; Papier, gebündelt nicht in Tragtaschen; Prospekte; Schreibpapier, gebündelt nicht in Tragtaschen; Telefaxpapier; Telefonbücher; Verpackungen aus Papier; Zeitschriften, gebündelt nicht in Papiertragschen; Zeitungen, gebündelt nicht in Papiertragtaschen;
Karton; Aktenordner aus Karton, ohne Metallteile; Bundesordner aus Karton, ohne Metallteile; Bücher; Dokumentenmappen aus Karton; Düngemittelsäcke aus Papier; Eierverpackungen aus Karton; Fax-Papierrollen; Futtermittelsäcke aus Papier; Hochglanzbroschüren; Hochglanzprospekte; Karton, unbeschichtet; Kartonschachteln; Kartonverpackungen, unbeschichtet; Ordner aus Karton, ohne Metallteile; Papiertragtaschen; Schachteln; Tragtaschen aus Papier; Tüte aus Papier; Verpackungen aus Karton; Wellkarton; Wellpappe; Zigarettenschachteln ohne Folie.
Altpapier ist gebündelt und gut geschnürt oder mit speziellem Container 140 l, 240 l, 770 l (angeschrieben mit "Altpapier") an den Sammeltagen vor 7.00 Uhr am Strassenrand bereitzustellen.
Nicht zulässig sind: Blumenpapiere, Etiketten, Waschmitteltrommeln, kaschiertes Papier, Tetra-Packungen, Pergamentpapiere, Kohlepapier, Ordner mit Beschlägen.