Neonlampen; Leuchtstoffröhren; Quecksilberdampflampen; Fieberthermometer.
Leuchtstoffröhren, Entladungslampen und Fieberthermometer können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
Nicht zulässig sind alle anderen Glühlampen. Normale Glühbirnen gehören in den Kehrichtsack (keine Sparlampen!).